Glossar
Hier bieten wir Ihnen ein breites Definitionsspektrum der für die Leasing- und Finanzierungsbranche relevanten Begriffe.
AfA-Dauer
Die Abschreibungszeit. Die Absetzung für Abnutzung (AM) spiegelt den Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes wider. In Deutschland sind die amtlichen AfA-Tabellen maßgeblich für die steuerliche Anrechenbarkeit der daraus entstehenden Aufwandspositionen. Aus ihnen ergibt sich die Zeitdauer in der ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann. Für das Leasing ist die AM-Dauer der Maßstab der betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit, die wiederum die Grundmietzeit von Leasing-Verträgen reglementiert.
Amortisation
Die Rückführung eines geschuldeten Geldbetrages. Ein Wirtschaftsgut hat sich dann amortisiert, wenn der Cash Flow aus den Erträgen, die das Wirtschaftsgut erzielt, den ursprünglichen Kaufpreis ausgeglichen hat. Dabei wird eine vorgegebene Verzinsung berücksichtigt.
Andienungsrecht
Das Recht des Leasing-Gebers, dem Leasing-Nehmer am Ende der Mietzeit das Leasing-Objekt zu verkaufen. Es geht mit einer Ankaufsverpflichtung des Leasing-Nehmers einher. Bei Teilamortisationsverträgen wird häufig der Leasing-Geber den Restwert mit einem solchen Recht absichern.
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