Glossar
Hier bieten wir Ihnen ein breites Definitionsspektrum der für die Leasing- und Finanzierungsbranche relevanten Begriffe.
Small-Ticket-Leasing
Massen-, Mengen- oder Breitengeschäft.
Steuerliche Aspekte
Das Leasing-Unternehmen aktiviert den Leasing-Gegenstand in der Bilanz zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und schreibt diese entsprechend den steuerlichen Vorschriften ab. Der Leasing-Nehmer dagegen macht die Leasing-Raten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend. Für Leasing-Objekte fallen beim Leasing-Nehmer keine investitionsbezogenen Steuern, wie z.B. Gewerbesteuer an.
Sicherungsbestätigung
Es ist üblich, dass sich der Leasing-Nehmer durch die Leasing-Bedingungen (AGB) verpflichtet, das Leasing-Objekt ausreichend zu versichern, sofern dies der Leasing-Geber nicht selbst übernimmt. Der Leasing-Geber erhält eine Versicherungsbestätigung sowie einen Sicherungsschein, der festlegt, dass Leistungen im Schadensfall nur an den Leasing-Geber bzw. mit dessen Einverständnis an einen anderen bezahlt werden.
Sicherungsschein/Kfz-Sicherungsschein
Die Leasing-Objektabsicherung insbesondere im Kfz-Bereich durch Vollkaskoversicherung birgt für den Leasing-Geber bei vielen Sachverhaltskonstellationen gefährliche Deckungslücken. Insofern gibt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer auf, die Versicherungspflicht für das Fahrzeug zu übernehmen und den Versicherer zu beauftragen, einen Sicherungsschein zugunsten des Leasing-Gebers auszustellen. Der Inhaber des Sicherungsscheins, also der Leasing-Geber, besitzt die Rechte aus dem Versicherungsvertrag (§ 75 Abs. 1 VVG), so dass er z.B. im Falle eines Schadens benachrichtigt wird und die Entschädigung erhält.
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