Glossar
Hier bieten wir Ihnen ein breites Definitionsspektrum der für die Leasing- und Finanzierungsbranche relevanten Begriffe.
Hundertprozentige Finanzierung
Leasing gilt als 100%ige Finanzierung durch die mittel und langfristige Zur Verfügung Stellung von Sachkapital seitens des Leasing-Gebers, über das der Leasing-Nehmer nahezu uneingeschränkt verfügen (nutzen) kann.
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Güter wie z.B. Firmenwert, Lizenzen, Patente und Individual-Software, können nicht durch klassische Leasing-Verträge finanziert werden. Hier sind Kaufverträge, ggf. mit Bankfinanzierung, zu empfehlen. Bei Individual-Software für EDV-Anlagen und sonstigen computergesteuerte Maschinen stehen leasingvertragsähnliche Nutzungsüberlassungs-Verträge zur Verfügung, die im Hinblick auf die nicht gegebene Drittverwendung der immateriellen Wirtschaftsgüter bonitäts- mäßig wie Blanko-Kredite beurteilt werden müssen. Software- und Systemhäuser arbeiten im übrigen meist eng mit Leasing-Gesellschaften zusammen.
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