Glossar
Hier bieten wir Ihnen ein breites Definitionsspektrum der für die Leasing- und Finanzierungsbranche relevanten Begriffe.
Prüfung des Leasing-Antrages
Der Prüfungsvorgang beginnt mit der rein formalen Prüfung des Leasing-Antrags: vollständig ausgefüllt, unterschrieben, gestempelt, Rückseite gestrichen usw.. Entspricht der Antrag inhaltlich den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen? Weiter ist die Bonität des Leasing-Nehmers (z.B. Bank-, Handels-, Lieferanten- und Selbstauskünfte, Geschäftszahlen und Prüfungsberichte, Projekte und Budgets, Gespräche mit dem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) zu prüfen. Sodann ist die Objekt-Bonität zu prüfen (Qualität und nachhaltige Verwertbarkeit des Leasing-Objektes, Wartungsfähigkeit, Ersatzteilquellen, Preisstabilität usw.), womit sich die Beurteilung der Lieferanten-Bonität verbindet, d.h. vorrangig dessen Fähigkeit die Garantie-, Gewährleistungs- und Wartungsverpflichtungen einzuhalten.
Progressive Leasing-Zahlungen
Unter bestimmten Voraussetzungen, bei erstklassiger Bonität des Leasing-Nehmers, können die Leasing-Raten progressiv, d.h. zu Beginn des Leasing-Vertrages sehr niedrig und danach ansteigend, gestaltet werden. Die Liquidität und Rentabilität kann somit beim Leasing-Nehmer günstig beeinflusst werden.
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