Glossar
Hier bieten wir Ihnen ein breites Definitionsspektrum der für die Leasing- und Finanzierungsbranche relevanten Begriffe.
Zurechnung, steuerliche
Die steuerliche Behandlung (Zurechnung) des Leasing-Objektes beim Leasing-Geber oder beim Leasing-Nehmer richtet sich nach den sogenannten Leasing-Erlassen und den BMF-Schreiben:
- Mobilien-Leasing-Erlass vom 19.04.1971
- Mobilien-Teilamortisations-Erlass vom 22.12.1975
- Immobilien-Leasing-Erlass vom 21.03.1972
- Immobilien-Teilamortisations-Erlass vom 23.12.1991
- Wirtschaftlicher Eigentümer Leasing-Geber/bilanzsteuerliche Behandlung beim Leasing-Geber; FinMin Nordrhein-Westfalen, koordinierter Erlass vom 13.05.1980, S.2170 - 5/21 - VB 1
- § 39 Abgabenordnung (AO) Zurechnung von Wirtschaftsgütern beim Eigentümer
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