Ihr Webbrowser unterstützt kein JavaScript! Um die Webseite der Bizerba Financial Services ordnungsgemäß aufführen zu können müssen Sie JavaScript aktivieren.

Teilamortisation

 

Bei dieser Vertragsart werden während der Grundmietzeit, durch die vereinbarten monatlichen Leasingraten, die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes und die Finanzierungskosten nicht vollständig geleistet.

 

Die Grundmietzeit für einen Teilamortisationsvertrag, muss aufgrund der steuerrechtlichen Bestimmungen, zwischen 40% und 90% der Afa-Dauer liegen.

 

Dem Leasingnehmer wird gegen Bezahlung eines vereinbarten Leasingentgeltes das von ihm gewählte Leasingobjekt zur Nutzung überlassen.

 

Zur Deckung der Gesamtfinanzierungskosten erfolgt am Vertragsende der Verkauf oder die Andienung des Leasingobjektes.

 

In der Praxis ist der Teilamortisationsvertrag die am häufigsten vorkommende Vertragsart im Bereich des Mobilienleasings.

 

Am Vertragsende gibt es diverse Abwicklungsmöglichkeiten:

  • Rückgabe des Leasingobjektes
  • Übernahme des Leasingobjektes
  • Vertragsverlängerung

 

Ihre Vorteile:

  • Erhalt der Liquidität
  • Aufwendungen sind bilanzneutral und lassen sich steuerrechtlich vorteilhaft geltend machen
  • flexible Vertragsgestaltung
  • gleichmäßige und transparente Kosten
  • Schonung des Eigenkapitals

 

Mehr zum Thema Teilamortisationsvertrag erfahren Sie in unserem Leasingflyer!