Mietkauf
Der Mietkaufvertrag entspricht aus wirtschaftlicher Sicht dem Ratenkauf.
Bei dieser Vertragsart wird bereits zu Beginn des Vertragsverhältnisses eine Darlehensforderung gegenüber dem Mietkäufer aktiviert. Die Gesamtkosten werden auf die vereinbarte Vertragslaufzeit, gemäß einem dem Mietkäufer zur Verfügung gestellten Zins- und Tilgungsplan, aufgeteilt. Bei dieser Art von Fremdfinanzierung ist die gesamte Mehrwertsteuer, zusammen mit der ersten Mietkaufrate, in voller Höhe, zur Zahlung fällig. Gleichzeitig kann diese vom Mietkäufer sofort als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Bei der Vertragsart des Mietkaufes finden die Leasingerlasse keine Anwendung. Aufgrund dessen ist die Vertragsgestaltung sehr variabel darstellbar.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Einmalsonderzahlung zum Vertragsbeginn - Senkung der monatlichen Raten
- mit/ohne Schlusszahlung am Vertragsende
- Vertragsverlängerung nach Ablauf der Grundmietzeit
- variable Laufzeiten
Ihre Vorteile:
- Zinsaufwand kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden
- flexible Vertragsgestaltung
- Schonung der Liquidität
- Nutzung von Abschreibungen
- Investitionszulagen/Investitionszuschüsse nutzen
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